Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:  09:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch:  09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr


Bei den Arbeitsgerichten können Sie auch selbst Klagen und Anträge einreichen.

Für eine Klageerhebung kann der Muster-Klagevordruck verwendet werden, den Sie rechts auf dieser Seite unter den Downloads finden. Dieser Vordruck kann entweder mittels des Acrobat Reader am PC oder nach dem Ausdruck handschriftlich ausgefüllt werden. Falls er am PC ausgefüllt wird, muss er in jedem Fall anschließend ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden.

Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Muster-Klagevordrucks, oder falls Sie persönlich eine Klage oder einen Antrag zu Protokoll bei der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen wollen, vereinbaren Sie bitte zunächst einen Telefontermin unter folgendem Link:

www.arbg-koeln.nrw.de/behoerde/terminbuchung

Wir werden Sie dann zur vereinbarten Zeit zurückrufen. Sollte ein Präsenztermin (zur Klageaufnahme o.Ä.) erforderlich sein, wird dieser ggf. im Rahmen des Telefonats gesondert mit Ihnen vereinbart.

Grundsätzlich ist die Rechtsantragstelle zu den o.g. Öffnungszeiten telefonisch erreichbar unter  0221 7740-351.

Zur persönlichen Klage-/ Antragsaufnahme müssen in jedem Fall folgende Unterlagen mitgebracht werden:

- einen gültigen Personalausweis/Reisepass

sowie

- vorhandene Arbeitspapiere:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehalts- und Lohnabrechnungen
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung

Des Weiteren können Sie sich bei der Rechtsantragstelle beim Ausfüllen eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides helfen lassen.

1. Klage oder Anträge

Der/Die zuständige Beamte/Beamtin auf der Rechtsantragstelle wird das, was Sie einklagen möchten, formulieren und schriftlich aufnehmen. Die Aufnahme von Klagen oder Anträgen ist kostenlos.

Wichtig: Die Rechtsantragstelle darf Sie rechtlich nicht beraten, d.h. sie darf Ihnen keine Auskünfte zu der Erfolgsaussicht Ihrer Klage oder Ihres Antrags geben. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei Rechtsanwälten.

Bitte beachten Sie, dass sich der Streitgegenstand und damit auch die Kosten des Verfahrens nach Ihren Klageanträgen richten. Zur Verringerung Ihres Prozesskostenrisikos gilt daher der Grundsatz, nur so viel wie notwendig zur Entscheidung des Gerichts zu stellen.

Falls Sie einen Zahlungsanspruch, z.B. fällige Vergütung, Schadensersatz etc., einklagen möchten, werden Sie nach der Berechnung ihrer Forderung gefragt. Es empfiehlt sich dann, sofern Sie nicht ein Schriftstück vorlegen können, wie z.B. Lohnabrechnung für den betroffenen Zeitraum, eine eigene Berechnung mitzubringen.

Sofern Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss die Klage innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (Zugang) bei Gericht eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an das Arbeitsgericht.

2. Mahnverfahren

Für Anträge im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gibt es spezielle Formulare, die genutzt werden müssen. Diese erhalten Sie im Schreibwarenhandel.