Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 2085/23TEILURTEIL


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 06.06.2023 nicht fristlos, sondern erst zum 30.09.2023 aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich der Anträge zu 1. bis einschließlich 10. abgewiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

4. Der Streitwert wird auf 60.500,00 € festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.
1 Ca 4395/23URTEIL


1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 450,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Lohnabrechnung für den Monat September 2020
zu erteilen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin in Höhe von 425,00 € brutto abzüglich bereits gezahlter 115,38 € brutto zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54,31 % und die Beklagte zu 45,96 %.

6. Der Streitwert wird auf 2.209,62 € festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht zugelassen.
1 Ca 4892/23URTEIL


1. Das Versäumnisurteil vom 16.10.2023 wird aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert bleibt unverändert.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.