Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Mit Hilfe unserer Kostenrechner können Sie abschätzen, in welcher Höhe Kosten voraussichtlich anfallen werden.

Bitte beachten: Die Kostenrechner geben nur über Kosten bei Streitwerten bis 1.000.000 € Auskunft. Die Kosten für Verfahren mit einem Streitwert über 1.000.000 € können hiermit nicht berechnet werden.