Arbeitsgericht Köln - Justiz NRW

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Unser Leitbild

Die Inhalte des Leitbildes
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben. Sie wird im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln durch die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg sowie in zweiter Instanz durch das Landesarbeitsgericht Köln ausgeübt.

Die Gerichte tragen durch sachgerechte und zügige Schlichtung oder Entscheidung zum Rechtsfrieden und zur Rechtssicherheit in Privatwirtschaft, öffentlichem Dienst und kirchlichen Stellen bei.

Diesen gesetzlichen Auftrag kommen die Berufs- und ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in sachlicher und, soweit sie richterlich tätig sind, persönlicher Unabhängigkeit nach.

Sie erfüllen ihn gemeinsam mit sachkundigem und selbständig arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceteams.

Die Gerichtsverwaltungen sorgen für den effizienten Einsatz des Personals und die wirtschaftliche Verwendung der Sachmittel. Die dafür benötigten Ressourcen sind vom Land Nordrhein-Westfalen bedarfsgerecht bereit zu stellen.

Den Rechtssuchenden und ihren Vertretern sowie am Verfahren beteiligten Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern begegnen wir in Räumlichkeiten die der Würde des Gerichts entsprechen.

Im persönlichen Umgang wird stets die besondere Situation der Verfahrensbeteiligten berücksichtigt. Höflichkeit und eine verständliche Ausdrucksweise in Wort und Schrift sind unverzichtbar.

Die Beschäftigten des Gerichts unterstüzen sich in kollegialer Weise.

Sie nutzen zur Erleichterung ihrer Arbeit, die sie verantwortungsbewusst erledigen, die modernen Bürokommunikationsmittel. Richter und Serviceteams optimieren ihre Zusammenarbeit möglichst durch unmittelbaren Kontakt. Die Gerichtsleitungen förden diesen Prozess.

Personal- und Organisationsentwicklung passen sich den Veränderungen der Arbeitsbedingungen laufend an. Aus- und Fortbildung sind unter Beachtung der besonderen Lebensumstände von Teilzeitkräften und Erziehenden zu fördern, um die Kompetenz der Beschäftigten und deren Zufriedenheit zu erhöhen.

Dadurch sollen Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung eröffnet und Arbeitsqualität gesichert werden. Die Gerichtsleitungen praktizieren einen kooperativen Führungsstil mit klar formulierten Zielen und regeln eindeutige Zuständigkeiten.

Sie schaffen die Grundlage für ein Betriebsklima, das auch bei starken Arbeitsbelastungen weitgehend reibungslose Arbeitsabläufe ermöglicht.

 

Wir fühlen uns diesem Leitbild verpflichtet und wollen es in der täglichen Praxis mit Leben füllen.


 

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