Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.
Durch das Güterichterverfahren (§ 54 Abs. 6 ArbGG) wird Ihnen in erster und zweiter Instanz ein weiterer Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten angeboten. Sie erhalten die Möglichkeit, gemeinsam und selbstverantwortlich mit Unterstützung des Güterichters, eine Konfliktlösung zu erarbeiten, die Ihren individuellen Interessen entspricht.
• Informationen zum Güterichterverfahren
Was ist das Güterichterverfahren?
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Güterichterverfahren
• Liste der Güterichterinnen und Güterichter
Liste der Güterichter im Bezirk