Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
10 Ca 8676/25Urteil
1. Es wird festgestellt, dass die Dienstanweisung Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 26.09.2013 des Beklagten auf das Arbeitsverhältnis der Parteien weiterhin Anwendung findet.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
10 Ca 8678/25Urteil
1. Es wird festgestellt, dass die Dienstanweisung Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 26.09.2013 des Beklagten auf das Arbeitsverhältnis der Parteien weiterhin Anwendung findet.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
6 Ca 6308/25U r t e i l :

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 18.09.2025 nicht beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.11.2025 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als OPS Agent weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr 2025 in Höhe von 3.029,38 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins seit dem 16.12.2025 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger Annahmeverzugslohn für Dezember 2025 iHv. 3.029,38 € brutto abzgl. 1.372,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 01.01.2026 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger Annahmeverzugslohn für Januar 2026 iHv. 3.029,38 € brutto abzgl. 1.372,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 01.02.2026 zu zahlen.

6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.

8. Streitwert: 20.260,06 €

9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
7407/25Stattgebendes 1. Versäumnisurteil