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AktenzeichenTenor
10 Ca 1760/24Urteil

1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers in den Betrieb der Beklagten in KölnMarsdorf zum 14.12.2023 unwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Werkstattleiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 9.000,00 Euro festgesetzt.