Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
19 Ca 1860/26Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Streitwert beträgt 32.049,14 Euro
19 Ca 2124/26Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.000,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2026 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 69% und die Beklagte 31%.

4. Die Berufung wird für keine der Parteien gesondert zugelassen.

5. Der Streitwert beträgt 87.482,00 Euro.
19 Ca 3095/25Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Versäumnisurteil vom 20.03.2026 nach Teilrücknahme des Einspruchs rechtskräftig im Hinblick auf den Tenor zu Ziffer 1. ist.

2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, soweit der Kläger den Klageantrag zu 3. für erledigt erklärt hat und die Parteien den Rechtsstreit insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

3. Das Versäumnisurteil vom 20.03.2026 wird im Übrigen hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 2. aufrechterhalten. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 88% und die Beklagte 12%.

5. Der Streitwert dieses Urteils beträgt 31.889,15 Euro.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.