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AktenzeichenTenor
1 Ca 1319/26Hinweis- und Auflagenbeschluss
1 Ga 88/26URTEIL


1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

3. Der Streitwert wird auf 5.107,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
19 Ca 2983/26Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2026 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.600,00 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 400,00 Euro seit dem 01.05.2026, aus 400,00 Euro seit dem 01.06.2026, aus 400,00 Euro seit dem 01.07.2026 und aus 400,00 Euro seit dem 01.08.2026.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert beträgt 2.000,00 Euro.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
19 Ca 4503/26Zweites Versäumnisurteil