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AktenzeichenTenor
13 Ca 2298/26Urteil

1) Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben der Beklagten vom 03.03.2026 ausgesprochene Änderung der Arbeitsbedingungen der Klägerin sozial ungerechtfertigt ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.166,68 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.583,34 Euro seit dem 05.05.2026 und aus 2.583,34 Euro seit dem 02.06.2026 zu zahlen.
3) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.494,99 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2026 zu zahlen.
4) die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.166,68 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.583,34 Euro seit dem 02.07.2026 und aus 2.583,34 Euro seit dem 04.08.2026 zu zahlen.
5) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 5,166,67 Euro zu zahlen.
6) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
8) Streitwert: 51.828,40 Euro
9) Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.