Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
1 Ca 8804/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Streitwert wird auf 415,50 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
4 Ga 74/26Urteil

1. Die Verfügungsklage wird abgewiesen.

2. Die Verfügungskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 5.000,00 festgesetzt.