Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
1 Ca 3656/251. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.863,67 € brutto abzüglich von der Bundesagentur für Arbeit gezahlter 5.517,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2025 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert wird auf 19.346,07 € festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.
1 Ca 7301/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Streitwert wird auf 4.116,67 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
19 Ca 8552/25Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Dienstverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.12.2025 nicht vor dem 31.03.2026 sein Ende gefunden hat.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25% und die Beklagte 75%.

5. Die Berufung wird für keine der Parteien gesondert zugelassen.

6. Der Streitwert beträgt 450.596,88 Euro.