Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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1 BV 131/23 | BESCHLUSS 1. Es wird festgestellt, dass die vom Antragsteller vertretende Vertrauensperson von der beruflichen Tätigkeit freizustellen ist. 2. Dieser Beschluss ergeht kostenfrei. |
1 Ca 4891/23 | URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 7.050,00 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen. |
19 Ca 4363/23 | 1. Versäumnisurteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der außerordentlichen Kündigung der Beklagten vom 20.07.2023 nicht beendet worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 19.07.2023 nicht vor Ablauf des 30.08.2023 beendet worden ist. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen Kläger 12,5% und die Beklagte 87,5%. 4. Der Streitwert beträgt 95.260,00 Euro. |
19 Ca 6674/23 | Beschluss |
19 Ca 7319/23 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger eine Sozialplanforderung aus dem Sozialplan vom 26.02./03.03.2020 nach Maßgabe der dortigen Berechnungsgrundlagen zusteht. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. 3. Der Streitwert beträgt 5.613,44 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
19 Ga 18/24 | Urteil 1. Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, den Verfügungskläger vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit als (...) weiterzubeschäftigen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte. 3. Der Streitwert beträgt 21.681,24 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
5 BV 161/22 | Beschluss Es ergeht ein im Einzelnen von der Vorsitzenden auszuformulierender Hinweis- und Auflagenbeschluss zur Zulässigkeit bzw. Begründetheit des Antrags zu 2.) aus der Antragsänderung vom 12.01.2023. Die Kammer regt die Durchführung eines Güterichterverfahrens zwischen den Beteiligten an. Um Stellungnahme binnen zwei Wochen wird gebeten. Im Fall der Durchführung eines Güterichterverfahrens würde die Vorsitzende die Beteiligten gemäß § 80 Abs. 2 S. 2, § 54 Abs. 6 S. 1 ArbGG an den hierfür bestimmten Güterichter verweisen. |