Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
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Aktenzeichen | Tenor |
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12 Ca 2975/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung der Beklagten mit Datum 22.04.2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 25.07.2024 zum 31.08.2025 endet. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens im Bereich Marketing weiter zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Streitwert beträgt 9.112,67 Euro. |
6 Ca 2598/25 | U r t e i l : 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 15.04.2025 nicht zum 15.05.2025 sein Ende finden wird. 2. Der Auflösungsantrag wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. 4. Streitwert: 7.333,33 €. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
6 Ca 901/25 | U r t e i l : 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Streitwert: 6.864,88 €. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |