Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
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| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 16 Ca 6148/25 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.525,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 294,22 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025zu zahlen. 6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 875,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 11. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 833,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 12. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 13. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger 77,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 14. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.683,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 15. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 361,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 16. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 520,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 17. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.527,44 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 18. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 19. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 8 % und der Beklagten zu 92 % auferlegt. 20. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen. 21. Der Streitwert beträgt 51.972,86 €. |
| 17 BV 111/24 | Beschluss: 1. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 3. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen. _____ 2. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 4. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen. 3. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 5. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen. _____ 4. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 6. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen. |
| 17 Ca 2779/25 | Beschluss |
