Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
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| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 BV 16/26 | 1. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Dieser Beschluss ergeht kostenfrei. |
| 1 Ca 4503/25 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 8.600,00 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen. |
| 1 Ca 829/26 | 1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 14.01.2026 sozial ungerechtfertigt ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Streitwert wird auf 9.132,00 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht zugelassen. |
| 19 Ca 1047/26 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin mit Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags als Industriekauffrau innerhalb der 35-Std.-Woche nach der Entgeltgruppe 7 des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie NRW in Verbindung mit den betrieblichen Entgeltregelungen der Beklagten zu unterbreiten. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3. 4. Der Streitwert beträgt 134.676,00 Euro. 5. Die Berufung wird zugelassen. |
