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Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
AktenzeichenTenor
16 Ca 6148/25Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.525,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 294,22 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025zu zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 875,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.500,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
11. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 833,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
12. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
13. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger 77,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
14. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.683,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen.
15. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 361,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen.
16. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 520,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen.
17. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.527,44 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen.
18. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
19. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 8 % und der Beklagten zu 92 % auferlegt.
20. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.
21. Der Streitwert beträgt 51.972,86 €.
17 BV 111/24Beschluss:
1. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 3. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen.
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2. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 4. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen.

3. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 5. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen.
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4. Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet den Beteiligten zu 6. wegen des Besuchs der Schulungsveranstaltung: „Agieren statt reagieren – Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR3)“ vom 22.06.2026 bis zum 26.06.2026 in Duisburg von den Schulungskosten in Höhe von 1.390, - € sowie von weiteren Tagungsstättenkosten i.H.v. 1.064,-€ und Fahrtkosten in Höhe von 43,80 € gegenüber dem Anbieter [..] freizustellen.
17 Ca 2779/25Beschluss