Im Eingangsbereich des Fachgerichtszentrum werden Zugangskontrollen durchgeführt. Anlass für die Einführung dieser Sicherungsmaßnahmen waren mehrere Vorfälle mit Toten und Verletzten bei Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen. Daher werden alle Besucher – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Hierbei kann es in Stoßzeiten zu Wartezeiten von etwa 30 Minuten kommen.

Die mit der Durchführung der Kontrollmaßnahmen beauftragten Justizwachtmeister sind angehalten, in jedem Fall hinreichend zwischen dem Recht des freien Zugangs rechtssuchender Bürger zu Justizgebäuden und den schutzwerten Belangen von Justizmitarbeitern, Prozessbeteiligten und Besuchern abzuwägen.

Sollte es beim Zutritt zum Arbeitsgerichts trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

 

Hinweis zur Eingangskontrolle für Anwälte, Vertreter von Gewerkschäften und Verbänden:

Zur Vermeidung von Wartezeiten können Anwälte das Gerichtsgebäude gegen Vorlage eines gültigen Ausweises der Anwaltskammer ohne Eingangskontrolle betreten. Vertreter von Gewerkschaften und Verbänden können bei dem LAG einen entsprechenden Berechtigungsausweis beantragen. Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.