1. Herzlich willkommen beim Arbeitsgericht Köln

Die Sitzungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich und können jederzeit und von jedermann besucht werden. Das Arbeitsgericht Köln freut sich über Besucher und deren Interesse an der Arbeit des Gerichts.

2. Anmeldung von Besuchergruppen

Besuchergruppen werden dringend gebeten, sich beim Gericht vor ihrem Besuch frühzeitig, d.h. ca. zwei bis drei Wochen vorher, anzumelden. Auf diesem Weg können Sie einen Termin abstimmen, der für Ihre Gruppe terminlich passt und auch einen interessanten Besuch verspricht. Außerdem vermeiden Sie mit einer Anmeldung, dass die Besucherkapazitäten ausgelastet sind und Ihre Gruppe im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen werden muss. Zur Anmeldung Ihrer Gruppe und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

verwaltung@arbg-koeln.nrw.de 

3. Terminänderungen

Durch Verlegungen von Gerichtsverfahren kann sich der geplante Sitzungsbeginn verschieben oder die Sitzung ganz ausfallen. Erkundigen Sie sich daher vor dem Besuchstermin über kurzfristige Änderungen.

Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie auf unserer Homepage.

4. Eingangskontrolle

Im Eingangsbereich des Fachgerichtszentrums finden aus Sicherheitsgründen Zugangskontrollen statt. Daher werden alle Besucher – ähnlich wie am Flughafen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Hierbei kann es in Stoßzeiten zu Wartezeiten von etwa 30 Minuten kommen. Planen Sie daher ausreichend Zeit für eine rechtzeitige Ankunft bei Gericht ein. Die Einlasskontrollen sind auch erforderlich, nachdem Besucher das Gebäude vorübergehend verlassen haben.

5. Im Gerichtsgebäude

Das Fachgerichtszentrum verfügt über ein Foyer, in dem die Besuchergruppe nach der Einlasskontrolle zusammentreffen kann. Das Arbeitsgericht befindet sich im Erdgeschoss im linken Sitzungssaaltrakt. Die Cafeteria des Fachgerichtszentrums finden Sie im rechten Sitzungssaaltrakt. In den Fluren vor den Sitzungssälen herrscht Ruhe, bitte unterhalten Sie sich dort leise.

6. Verhalten im Gerichtssaal

So gerne wir Besucher im Arbeitsgericht begrüßen, die Gerichtsverhandlung und damit die Parteien und ihre Rechtsvertreter müssen für uns Vorrang haben. Das Betreten und Verlassen des Gerichtssaals durch eine Besuchergruppe kann die aktuelle Verhandlung erheblich stören. Bitte nehmen Sie daher nach Möglichkeit Ihre Plätze im Gerichtssaal vor Beginn der Verhandlung ein. Benutzen Sie die hinteren Reihen und rücken bis zum Fenster durch, damit ausreichend Platz für die Parteien und ihre Rechtsvertreter verbleibt. Falls die Gruppe oder einzelne Teilnehmer den Saal vor Ende der Sitzung verlassen müssen, nutzen Sie dafür nach Möglichkeit Sitzungspausen, um die Sitzung so wenig wie möglich zu stören.

Bei dem Besuch einer Gerichtsverhandlung sind zudem allgemeine Verhaltensregeln zu beachten:

  • Audio-, Video- und Fotoaufnahmen sind verboten.
  • Handys sind auszuschalten oder lautlos zu stellen.
  • Auf die Einnahme von Essen und Getränken ist zu verzichten.
  • Bitte unterhalten Sie sich allenfalls kurz und leise in den Sitzungspausen und enthalten Sie sich Kommentaren zum Gang der Verhandlung.
  • Die Zuschauer stehen auf, wenn das Gericht den Sitzungssaal betritt oder verlässt oder ein Urteil verkündet wird.
  • Den Anweisungen des Vorsitzenden ist Folge zu leisten.

7. Informationen durch die Richterin oder den Richter

Die Richterinnen und Richter sind am Sitzungstag mit der sachgerechten Leitung der Sitzung in Anspruch genommen. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, wenn Richterinnen und Richter zu einem Gespräch mit den Besuchern nur ausnahmsweise zur Verfügung stehen.