20.07.2026

In dem beim Arbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 14 Ca 5569/25 geführten Verfahren findet am

Mittwoch, 22.07.2026, 10.30 Uhr, Saal Xl *

ein Kammertermin statt. Der ehemals bei einem Mitglied des Deutschen Bundestags Beschäftigte macht die Feststellung der Unwirksamkeit einer Geheimhaltungsklausel in seinem Arbeitsvertrag geltend.

 

Naumann

Stellvertretende Pressedezernentin

  

* Eine Verlegung des Termins ist möglich. Die Sitzungstermine des Arbeitsgerichts Köln finden Sie unter www.arbg-koeln.nrw.de.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@arbg-koeln.nrw.de