20.07.2026
In dem beim Arbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 14 Ca 5569/25 geführten Verfahren findet am
Mittwoch, 22.07.2026, 10.30 Uhr, Saal Xl *
ein Kammertermin statt. Der ehemals bei einem Mitglied des Deutschen Bundestags Beschäftigte macht die Feststellung der Unwirksamkeit einer Geheimhaltungsklausel in seinem Arbeitsvertrag geltend.
Naumann
Stellvertretende Pressedezernentin
* Eine Verlegung des Termins ist möglich. Die Sitzungstermine des Arbeitsgerichts Köln finden Sie unter www.arbg-koeln.nrw.de.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@arbg-koeln.nrw.de
