Bitte beachten:
Ab dem 12.07.2021 steht Ihnen die Rechtsantragsstelle zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr
Wenn Sie eine Klage oder einen Antrag zu Protokoll geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass sowie
- vorhandene Arbeitspapiere:
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- Arbeitsvertrag
- Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Aufhebungsvertrag
- Kündigung
Zur Klageerhebung können auch die Muster-Klagevordrucke verwendet werden, die Sie auf dieser Seite unter den Downloads finden.
Gerne helfen wir Ihnen auch weiterhin telefonisch beim Ausfüllen der Muster-Klagevordrucke unter 0221 7740-351.
Auf der Rechtsantragstelle können Sie Ihre Klage oder Anträge zu Protokoll geben oder sich beim Ausfüllen des Mahnbescheides helfen lassen.
Bei dem Arbeitsgericht können Sie auch selbst Klagen und Anträge einreichen.
Eine Musterklageschrift mit Formulierungsvorschlägen finden Sie auf der rechten Seite in der Box.
Bitte beachten Sie, dass sich der Streitgegenstand und damit auch die Kosten des Verfahrens nach Ihren Klageanträgen richten. Zur Verringerung Ihres Prozesskostenrisikos gilt daher der Grundsatz, nur so viel wie notwendig zur Entscheidung des Gerichts zu stellen.
Falls Sie einen Zahlungsanspruch, z.B. fällige Vergütung, Schadensersatz etc., einklagen möchten, werden Sie nach der Berechnung ihrer Forderung gefragt. Es empfiehlt sich dann, sofern Sie nicht ein Schriftstück vorlegen können, wie z.B. Lohnabrechnung für den betroffenen Zeitraum, eine eigene Berechnung mitzubringen.
2. Mahnverfahren