Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
13 Ga 29/24Urteil

1) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

3) Streitwert: 5.000 Euro
19 Ca 5871/23Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert beträgt 9.000,00 Euro.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
19 Ca 6114/23Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, einer Reduzierung der Arbeitszeit des Klägers um 24,93 % auf 75,07 % der geschuldeten Vollarbeitszeit durch Freistellung vom 01.03.-31.03., 01.06.-30.06. und 11.09.-10.10. eines jeden Jahres, ab dem 01.12.2023, zuzustimmen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert beträgt 48.650,01 Euro.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
5 Ca 2853/23Urteil

1. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von EUR 3.501,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen das beklagte Land zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 5.252,40 festgesetzt.
5 Ca 6490/23Urteil


1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 1.813,29 festgesetzt.
5 Ca 6491/23Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 1.884,56 festgesetzt.